12. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten

12. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten

Der 12. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika veränderte Artikel II, der von den Präsidentenwahlen handelt. Ursprünglich wählte der Wahlmännerausschuss den Präsidenten und den Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten in einem Wahlgang, wobei jeder Wahlmann zwei gleichwertige Stimmen hatte, die er in der Praxis zwischen den jeweils von ihm prädestinierten Kandidaten für Präsidentschaft und Vizepräsidentschaft aufteilte. Die Person mit den meisten Stimmen sollte Präsident werden und der Zweitplatzierte Vizepräsident.

Jedoch zeigte die Wahl von 1800, dass es aufgrund der eigentlich nicht vorgesehenen Entstehung von Parteien und des sich daraus ergebenden Proporzes für die geschlossene Vergabe beider Stimmen an ein gemeinsames „Parteiticket“ einige Probleme mit dieser Vorgehensweise gab. Einerseits konnte es zu einem Patt über die Präsidentschaft zwischen zwei Parteikollegen kommen, andererseits konnte ein Kopf-an-Kopf-Rennen zweier Gegenkandidaten aus verschiedenen Parteien, die im Endeffekt die ersten beiden Plätze belegten, zu zwei Amtsinhabern mit erheblichen Gegensätzen führen. Der zwölfte Zusatz, der vom Kongress am 9. Dezember 1803 vorgeschlagen und am 15. Juni 1804 von der dafür notwendigen Anzahl von Bundesstaatsparlamenten ratifiziert wurde[1], machte es möglich, zwei getrennt stattfindende Wahlgänge vorzunehmen: einen für die Wahl zum Präsidenten und einen weiteren für die Wahl des Vizepräsidenten.

  1. https://www.govinfo.gov/content/pkg/GPO-CONAN-2013/pdf/GPO-CONAN-2013.pdf, abgerufen am 14. Februar 2022

© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search